Die Ausbildung für den Flugfunk

Funksprechzeugnisse

Lehrgänge zum Erwerb von Funksprechzeugnissen werden von der FFL im Rahmen der Pilotenausbildung regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich über den Kurskalender.

Ob per Radar oder Funk. Die Kommunikation in der Fliegerei ist von höchster Professionalität geprägt.

BZF II – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in Deutschland. Es muss Teil der Ausbildung zur PPL sein (alternativ BZF I).

BZF I – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I

Das BZF I gilt weltweit und befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.

AZF – Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst

Zusätzlicher Spaßfaktor. Das professionelle Funken während des Fluges.

Das AZF ist das höchste mögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in Deutschland. Es gilt weltweit und berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumenten- und Sichtflugregeln. Im Sichtflug darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Raum auch auf deutsch erfolgen, im Instrumentenflug wird auch national ausschließlich die englische Sprache verwendet. Im Zuge der Verkehrspilotenausbildung (ATPL) oder bei der Schulung zur Instrumentenflugberechtigung ist der Erwerb des AZF vorgeschrieben.