Die Durchführung von ICAO Sprachprüfungen

Unabhängig von einem sprachbezogenen Funksprechzeugnis muss ein Pilot zusätzlich ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Sprache nachweisen, in der er den Flugfunk ausüben will.

Jeder Inhaber einer deutschen Lizenz, der im deutschsprachigen Luftraum oder im nicht deutschsprachigen Ausland in Englisch funken will, braucht einen englischen Spracheintrag Minimum Level 4 in seiner Lizenz. Es gibt darüber hinaus noch Level 5 und den Höchstlevel 6. Außer bei Level 6 (lebenslang), müssen die Level 4 (Gültigkeit 4 Jahre) und Level 5 (Gültigkeit 6 Jahre) entsprechend verlängert werden. Diese Verlängerung muss spätestens bis zum Ablaufdatum erfolgen. Ansonsten fällt eine erneute, umfangreichere Erstprüfung an.

Nach Terminabsprache können Sie bei uns die Erstprüfung für Level 4, 5 und 6 sowie die Verlängerungsprüfung für Level 4 und 5 ablegen. Neben einer Präsenzprüfung bei uns in Essen/Mülheim können Sie die Sprachprüfung auch ohne Reiseaufwand von Ihrem Wohnort aus online absolvieren.

Personen mit Migrationshintergrund können bei uns ebenfalls die notwendige Sprachprüfung in Deutsch ablegen.

Was mögliche Seminare und Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfung betrifft, beraten wir Sie gerne.

Anmeldung gerne auch direkt bei unserem Sprachprüfer Michael Fröhling unter +49/172/2523048 oder mike@checkpilot.de

Und so ist der generelle Ablauf etwa einer Verlängerungsprüfung:

Erster Teil: „Listening Comprehension“

Es wird ein vorproduzierter Luftfahrt-relevanter Text vorgespielt, zu dem Multiple-Choice Fragen zu beantworten sind.

Zweiter Teil: „Interview“

Der Kandidat muss ein Bild beschreiben und bekommt vorgegebene und individuelle Fragen aus dem Luftfahrt-Kontext gestellt.

Nach der bestandenen Erstprüfung bekommt der Prüfling ein Prüfungsprotokoll, das er bei der zuständigen Behörde mit einem besonderen Formular einreichen muss. Dann erhält er eine neue Lizenz mit dem entsprechenden Spracheintrag ausgestellt.

Bei der Verlängerungsprüfung Level 4 kann der erste Teil durch einen Checkflug oder Übungsflug ersetzt werden, bei dem der Kandidat den Sprechfunk in englischer Sprache durchführt und bei dem der Flugprüfer ebenfalls zur Abnahme von Sprachprüfungen zertifiziert ist. Nach bestandener Verlängerungsprüfung erhält der Kandidat ein Prüfungsprotokoll und die Verlängerung der Sprachbefähigung wird durch den Prüfer per Handeintrag in die Lizenz dokumentiert.

Darüber hinaus benötigen deutsche Piloten einen Eintrag der deutschen Sprachbefähigung in die Lizenz. Dafür muss eine reine Selbsterklärung eingereicht werden. Bei deutschen Muttersprachlern wird dann automatisch Level 6 eingetragen, der unbegrenzt gültig ist.