Die Beherrschung von Grenzflugzuständen

Advanced Upset Recovery and Prevention Training (UPRT)

Mit dieser anspruchsvollen Ausbildung werden Sie professionell auf Ihre spätere Arbeit im Airliner-Cockpit vorbereitet. Hier handelt es sich um ein spezielles Training, das seit Ende 2019 praktisch für alle Ausbildungsgänge für Berufspiloten vorgeschrieben ist. Das englische Wort „Upset“ bedeutet soviel wie „umgekippt“, also ein Flugzeug in einem Grenzflugzustand. Man lernt, sich bestimmter Grenzflugzustände bewusst zu sein, sie zu vermeiden – „Prevention“ – und wenn sie doch eingetreten sind, sie wieder auszuleiten – „Recovery“.

Hintergrund ist die Häufung von Vorfällen und Unfällen in der gewerblichen Luftfahrt, bei denen Defizite der Piloten im grundlegenden Fliegen dahingehend festgestellt wurden, dass sie ein Überziehen des Flugzeuges nicht erkannten und die Situation nicht beenden konnten. Das ging oft einher mit der Tatsache, dass die Piloten den Kampf gegen die komplexen Systeme eines modernen Verkehrsflugzeuges verloren. Auch vor dem Hintergrund, dass „Loss of Control“, also der Kontrollverlust, die Nummer 1 als Ursache tödlicher Unfälle in der gesamten Luftfahrt gilt, kam man zu dem Schluss, dass die Anforderungen an die Pilotenausbildung dahingehend zu erhöhen sind, Ihnen wieder stärker das „Basic Flying“, vor allem im Bereich von Grenzflugzuständen, beizubringen.

Neue Perspektiven: Das Training von Grenzflugzuständen erweitert auch den fliegerischen Horizont.

Wesentliche Advanced UPRT-Trainingsmanöver

Ausbildungsumfang

5 Std. Theorie und 3 Std. Flugpraxis (4 Sessions à 45 Minuten) auf dem Muster Grob 115D

Fällt eine Prüfung an?

Für den Abschluss der Grundausbildung CPL/ATPL ist Advanced UPRT kein Prüfungsbestandteil. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird dokumentiert und ist ausreichend.

Wer genau muss ein Advanced UPRT-Training vorweisen?

Advanced UPRT muss ein verpflichtendes Element sein für: Integrierter Ausbildungslehrgang für die Erteilung einer Verkehrspilotenlizenz (ATPL), Ausbildungslehrgang für die Erteilung einer Berufspilotenlizenz (CPL) sowie Ausbildungslehrgänge zum Erhalt von Klassen- und Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten im Betrieb mit mehreren Piloten, für technisch komplizierte Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten und für Flugzeuge mit mehreren Piloten.

Privatpiloten sind rechtlich nicht betroffen, es sei denn, sie erwerben eine Musterberechtigung auf einem komplexen Flugzeug (Twin Turboprop oder Jet), oder sie haben ein solches Rating als Single Pilot – Version und wollen auf Multipilot-Operation umstellen.


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